E-Rechnungen sofort und ab 01.01.2025!
Mit OPTIMUS sind Sie schon jetzt vorbereitet.
GAEB Daten kostenfrei konvertieren !
Der "Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen" (GAEB) hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Rationalisierung im Bauwesen mittels Datenverarbeitung zu fördern.
Schon ein sehr hoher Prozensatz aller Ausschreibungen werden heute im sog. GAEB-Format von der ausschreibenden Stelle an die Unternehmen übergeben - und umgekehrt !
Achten Sie darauf, dass Ihre Software immer den aktuellen GAEB-Standard lesen und verarbeiten kann. Fragen Sie Ihren Softwarehersteller auch nach entsprechenden Updates.
Wenn Sie von Ihren Geschäftspartnern trotzdem die Daten nicht im aktuellen Format GAEB DA XML 3.2 erhalten, dann sprechen Sie uns bitte an.
Was bedeuteten die GoBD für Sie?
Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) konkretisieren die Anforderungen der Finanzverwaltung an den Einsatz von IT bei der Buchführung und bei sonstigen Aufzeichnungen. Die Übergangsfrist lief zum 01.01.2017 ab!